Die nachfolgenden Gegenstände können als persönliche Utensilien angemerkt werden:
- Eine Handtasche, eine Tasche oder ein Koffer (gängiges Reisegepäck)
- Eine übliche Menge Lesestoff
- Eine kleine Kamera
- Ein Mantel oder eine Decke
- Ein Schirm
- Ein Spazierstock
- Krücken, falls der Fluggast darauf angewiesen ist
In Ergänzung der obengenannten persönlichen Gegenstände darf der Fluggast 1 Stück Handgepäck mit in die Kabine nehmen mit Maximalmassen 55 x 40 x 23 cm und Maximalgewicht 6 kg.
Flüssigkeiten
Es gelten spezielle Vorschriften für Flüssigkeiten, Cremes, Pasten, Gele und Aerosole. Sie dürfen diese nur in kleinen Mengen (bis 100 ml pro Artikel) in Ihrem Handgepäck mitführen. Die Artikel müssen in durchsichtigen, wiederverschliessbaren 1-Liter-Klarsichtbeuteln transportiert werden. Bei einer Kontrolle des Handgepäcks müssen Sie den durchsichtigen Plastikbeutel getrennt vorzeigen.
Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf:
- Babynahrung, die während des Fluges erforderlich ist.
- Spezialtiernahrung, die während des Fluges gereicht werden muss.
- Medikamente, die während des Fluges eingenommen werden müssen. (Bedingung: Hierzu muss ein Rezept oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden)
Tax-Free-Artikel
Falls Sie von Ihnen eingekaufte Tax-Free-Artikel an Bord mitnehmen möchten, dann dürfte es für Sie interessant sein zu wissen, dass es für Flüge innerhalb Europas eine Spezialregelung gibt. Flüssigkeiten wie alkoholische Getränke oder Parfüm können nach der Passportkontrolle oder auf den Flügen europäischer Fluggesellschaften von Ihnen käuflich erworben bzw. anschliessend für Sie eingepackt und versiegelt werden. Das Siegel ist einen Tag gültig und darf nicht gebrochen werden bis Sie Ihr Endreiseziel erreicht haben.
Verbotene Artikel
Gemäss den geltenden EU-Bestimmungen ist es untersagt die nachstehend vermerkten Artikel als Handgepäck in ein Passagierflugzeug mitzunehmen:
Flüssigkeiten
Produkte tierischen Ursprungs
Feuerwaffen
- Luftpistolen, Luftgewehre und Hagelgewehre
- BB-Gewehre (Kugellager-Gewehre)
- Katapulte
- Kreuzbogen
- Feuerwaffenutensilien (ausser Teleskopapparaturen und Suchvorrichtungen)
- Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre)
- Harpune und Harpungewehre
- Humanwaffen für Tiere
- Industrielle Niet- und Schiesshammer
- Zünder, Feuerzeuge
- Replika und Imitationswaffen
- Signal- bzw. Leuchtkugelwaffen
- Startpistolen
- Schock- und Betäubungsapparatuur, beispielsweise Stechstöcke für das Vieh oder ballistisch geführte Energiesysteme
- Spielzeugpistolen, Spielzeuggewehre
Stumpfe und Spitze/Scharfe Gegenstände
Stumpfe Gegenstände
- Baseball-, Cricket- und Softballknüppel
- Billard-, Snooker- und Poolbillardstöcke
- Kanu- und Kajakpaddel
- Angeln
- Golfschläger
- Hockey- oder Lacrosseschläger
- Ausrüstungen für Kampfsportarten, beispielsweise Schlagringe, Stöcke, Knüppel, Flegelschläger
- Feste und biegsame Knüppel, beispielsweise Schlagstöcke, Totschläger
- Skateboards
Spitze / scharfe Gegenstände
- Pfeile und Dartpfeile
- Beile und Hackmesser
- Steigeisen
- Harpune und Speere
- Eisbeile
- Schlittschuhe
- Jack- und Stilettomesser jeglicher Klingenlänge
- Messer inklusive Zeremonienmesser mit Klingen länger als 6 cm oder anderes Werkzeug, das stark genug gefertigt ist als Waffe genutzt zu werden.
- Fleischmesser
- Offene Rasiermesser (mit Ausnahme von Sicherheits- oder Wegwerfrasierern mit Aufbewahrung der Klingen in einem Behältnis)
- Schwerter und Schwertknüppel
- Scheren mit einer Schneidekantenlänge von mehr als 6 cm
- Ski- und Wanderstöcke
- Wurfwaffen
- Hilfsmittel, die als Stech- oder Schneidegegenstände verwendet werden können wie beispielsweise Bohrer und Bohrköpfe, Stanleymesser, Taschenmesser. sämtliche Sägen, Schraubendreher, Brecheisen, Hammer, Zangen, Schraubenschlüssel, Dietriche, Soldierapparatur.
Explosive, brennbare, chemische und giftige Stoffe
Explosive und brennbare Stoffe
- Sprühdosen und Farbbüchsen
- Alkoholische Getränke mit mehr als 70 % Alkoholgehalt
- Munition
- Feuerzeuge
- Zündungen und Sicherungen
- Feuerwerk of Fackeln jeglicher Art (inklusive Tisch- bzw. Spielzeugfeuerwerk)
- Brennbare Flüssigkeiten wie beispielsweise Benzin, Diesel, Feuerzeuggas, Alkohol, Ethanol
- Gase und Gasflaschen, beispielsweise Butan, Azetylen, Sauerstoff in grossen Mengen
- Granaten
- Minen und andere militärische Kampfmittel
- Replika oder sonstige Nachahmungen von Explosivmaterialien oder Explosiven
- Rauchgranaten oder Rauchpatronen
- Terpentin und Farbverdünner
Chemische und giftige Stoffe
- Säuren und Laugen (beispielsweise leckende („nasse“) Akkus überprüfen)
- Beissende oder bleichende Stoffe, beispielsweise Quecksilber und Chlor
- Pfefferspray, Tränengas
- Schaumlöscher
- Ansteckendes oder biologisch gefährliches Material, beispielsweise infiziertes Blut, Bakterien und Viren
- Gift
- Radioaktives Material, beispielsweise medizinische oder gewerbliche Nuklide
Für weitere Informationen bitten wir Sie AIS Airlines kontaktieren zu wollen.
Lose Lithiumbatterien dürfen nur im Handgepäck mitgenommen werden. Reservebatterien müssen sich in der Originalverpackung befinden. Falls Sie nicht mehr über eine solche Verpackung verfügen, sollten Sie die Batteriepolen mit einem Stück Klebeband isolieren und jede Batterie einzeln in einer separaten Plastiktüte aufbewahren.